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Kontaktlinsen-Guide
Korrektur von Fehlsichtigkeit
Sehhilfen und die PKV
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ZAHLT DIE KRANKENKASSE KONTAKTLINSEN? |
Linsen nicht im GKV-Leistungskatalog
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Für gesetztliche Krankenversicherungen gibt es einen Leistungskatalog, in dem alle übernommenen Leistungen genau festgelegt wurden. Dieser Katalog ist für alle Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) bindend. Kontaktlinsen sind darin nicht enthalten, so dass die GKV diese Leistungen nicht übernehmen. Der Kassenpatient hat nur die Möglichkeit, durch den Abschluss einer freiwilligen Krankenzusatzversicherung die Zahlung von Kontaktlinsen zu versichern. Das geht allerdings üblicherweise immer nur mit einer bestimmten, vorher zu vereinbarenden Zuzahlung.
Alle Mitglieder der Privaten Krankenversicherungen (PKV) bestimmen beim Vertragsabschluß, welche Leistungen sie zu welchen Bedingungen haben möchten. Von der normalen Basisabsicherung, bis zu Sonderbehandlungen und Sonderleistungen ist alles möglich. Beim entsprechenden Vertragsabschluß zahlt damit die Krankenkasse für den Privatpatienten auch die Kontaktlinsen. Beim Vertragsabschluß muss er auch festlegen, welchen Anteil die Krankenkasse für die Kontaktlinsen übernimmt und wie hoch sein Eigenanteil sein soll.
Da auch das Eintrittsalter des Versicherungsnehmers und Vorerkrankungen einen großen Einfluss auf die Beitragshöhe haben, sollte der beabsichtigte Abschluss einer PKV oder einer Krankenzusatzversicherung rechtzeitig erfolgen. Wen schon Probleme mit den Augen bestehen, kann jede PKV sogar dieses Risiko von den Leistungen ausschließen, so dass auch dann die Krankenkasse für die Kontaktlinsen nicht zahlt, wie sie es zum Beispiel auch in den seltensten Fällen z.B. für das Augenlasern macht.
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