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SEHHILFEN UND DIE PKV

Kostenerstattung für Kontaktlinsen durch die PKV

In der PKV richten sich die Leistungen der Krankenversicherung nach den individuellen Wünsche und Bedürfnissen der Versicherungsnehmer. Im Gegensatz zum Kassenpatienten entscheidet der Privatpatient weitgehend selbst, welche Leistungen er mit versichern will. Das gilt z.B. auch bezüglich der Erstattung von Kosten für Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen.

Er kann diese Leistung ganz ausschließen, so dass er wie ein Kassenpatient alles selbst bezahlen muss, oder er schließt bei seiner PKV so weit möglich die Sehhilfen mit ein.

Da sich der Versicherungsbeitrag für die private Krankenversicherung bei allen PKVs sehr stark am Eintrittalter und dem dann festgestellten Zustand der Gesundheit und den bestehenden Krankheitsrisiken orientiert, sollte, besonders in Familien, wo Sehhilfen vorherrschend sind, der Abschluss dieses Risikos in jungen Jahren erfolgen. Damit kann später sehr viel Geld gespart werden.

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